Bewertung der Nachhaltigkeitsanforderungen der RED

Zum Forschungsvorhaben: Kriterien für eine nachhaltige Bereitstellung und klimagerechte Integration von strombasierten Energieträgern. Teilbericht

Autor*innen: Horst Fehrenbach, Thomas Fröhlich

In strombasierte erneuerbare Energieträger wie grüner Wasserstoff und seine Derivate werden große Erwartungen gesetzt, was ihre künftige Rolle für den Klimaschutz und die Transformation des Energiesystems, der Industrie und der Mobilität betrifft. Dabei wird die Frage nach den Umwelteffekten und der Nachhaltigkeit Vorrangig in Bezug auf die Wasserstofffarben, bzw. den für die elektrolytische Herstellung eingesetzten Strom diskutiert, wenig jedoch über darüberhinausgehende, nicht energetische Aspekte. In diesem Kurzpapier wird analysiert, inwieweit die rechtsverbindlichen Regeln der Erneuerbaren Energien Richtlinie in ihren Neufassungen (RED II
und RED III) sowie der dazugehörigen Delegierten Verordnungen Anforderungen an Treibhausgasminderungen und Nachhaltigkeit für strombasierten erneuerbaren Wasserstoff und Wasserstoffderivate setzen.

Während die RED II die Anrechnung des Einsatzes strombasierter Energieträger nur für den Verkehrsbereich ermöglicht und dafür eine THG-Mindesteinsparung von 70 % gegenüber fossilen Kraftstoffen verlangt, enthält sie noch keine Methodik zu deren Berechnung. Hierzu wurde im Jahr 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1185 veröffentlicht. Im Rahmen dieses Kurzpapiers wurden eine Reihe von beispielhaften Pfaden für strombasierte erneuerbare Energieträger durchgerechnet. Es zeigt sich dabei eine erhebliche Bandbreite von THG-Einsparungen. Zentrale Anforderungen an die Erneuerbarkeit und Zusätzlichkeit des zur Herstellung eingesetzten Stroms liefert die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184. Beide Verordnungen behandeln komplexe Problemstellungen und werfen für ihre konkrete Anwendung durchaus Fragen auf. 

Das Kurzpapier endet daher auch mit einer Aufstellung von kritischen Aspekten und Fehlstellen. So ist eine deutliche Inkonsistenz zwischen den strategischen Zielen aus der Politik (z. B. Nationale Wasserstoffstrategie) und den Quotenpflichten der RED III für strombasierte erneuerbare Energieträger sowie den Prognosen für einen realistischen Hochlauf festzustellen. Des Weiteren ist zu kritisieren, dass im Rahmen der RED III und den Delegierten Verordnungen lange Übergangsfristen festgelegt wurden, was die Verpflichtung zu zusätzlichem Erneuerbarem Strom betrifft, die zumindest kurzfristig zu Mehremissionen führen können, zudem sind Inkonsistenzen bezüglich der Restriktion von Strom aus Biomasse und von Strom aus nicht erneuerbaren Quellen enthalten. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Fehlen von Nachhaltigkeitskriterien jenseits der Anforderungen an den zur Erzeugung eingesetzten Strom bzw. der THG-Einsparung. Darüber hinaus ist zu kritisieren, dass die Anforderung der THG-Reduktion um mindestens 70 %, die bereits seit 2018 besteht, im Zuge der Transformation hin zur THG-Neutralität nicht entwickelt wird.

Jahr

2026

Publikationstyp

Forschungsbericht

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