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Drohende Verfehlung der baden-württembergischen Klimaschutzziele – Klima-Sachverständigenrat fordert Sofortprogramm
Der Klima-Sachverständigenrat Baden-Württemberg hat seine diesjährige Stellungnahme zum Fortschritt des Klimaschutzes in Baden-Württemberg vorgelegt. Mit der 2023 erzielten Minderung der Treibhausgasemissionen um 12,9 % im Vergleich zum Vorjahr wurde der niedrigste Stand im Betrachtungszeitraum seit 1990 erreicht. Damit macht das Land einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele.
„Trotz dieses signifikanten Fortschritts droht eine Verfehlung der Klimaziele 2030“, sagt Maike Schmidt vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg sowie Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrates. „Nicht alle Sektoren liefern, wir benötigen ein höheres Umsetzungstempo und weitere wirkmächtige Maßnahmen.“
Die Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 1990 beträgt erst 31 %. Um die im KlimaG BW für 2030 festgelegte Reduktion von 65 % zu erreichen, ist in den verbleibenden sechs Jahren eine höhere Einsparung erforderlich, als in den vergangenen 33 Jahren. „Diese ist nur erreichbar, wenn die Treibhausgasemissionen durch umfassende, strukturelle Veränderungen reduziert werden“, sagt Schmidt. Ein Großteil der erreichten Reduktion ist auf externe Einflüsse wie die Wettbewerbssituation am Strommarkt, Produktionsrückgänge oder witterungsbedingte Schwankungen zurückzuführen, die reversibel sind.
Trotz Fortschritts droht erhebliche Zielverfehlung für 2030 – Klima-Sachverständigenrat fordert Sofortprogramm DER LANDESREGIERUNG
Der dramatisch fortschreitende Klimawandel erfordert die rasche Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen weltweit, europaweit, bundesweit, aber gerade auch in Baden-Württemberg. Zum Erreichen der Klimaschutzziele muss die gesamte Gesellschaft gemeinsam und entschlossen beitragen. Die vielen guten Beispiele erfolgreicher Klimaschutzprojekte im Land belegen, dass Klimaschutz Brücken bauen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken kann.
Die positiven Beispiele müssen dringend gestärkt und vervielfacht werden, denn der 2024 erstmals vorgelegte Klimaschutz- und Projektionsbericht macht die klare Verfehlung der baden-württembergischen Klimaziele deutlich. „Angesichts der drohenden erheblichen Verfehlung der Klimaziele erwarten wir von der Landesregierung ein Klimaschutz-Sofortprogramms innerhalb der gesetzlichen Frist“, unterstreicht Schmidt. Dies gilt sowohl mit Blick auf 2030 als auch für 2040, dem Jahr, in dem Baden-Württemberg Netto-Treibhausgasneutralität erreichen will. Die verbleibende Zeit muss eine Zeit der Umsetzung werden, denn die Ziele stehen fest und die Strategien sind bekannt. Der Erfolg beim Klimaschutz wird wesentlich darüber mitentscheiden, ob Baden-Württemberg als wirtschaftlich prosperierender (Industrie)Standort mit hoher Lebensqualität erhalten werden kann.
ENERGIEWIRTSCHAFT UND INDUSTRIE
Im Sektor Energiewirtschaft sind die Treibhausgasemissionen im vergangenen Jahr infolge der Marktentwicklungen im europäischen Stromhandel um 31,4 % gesunken. „Hier zeigt sich sehr deutlich die Wirkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Der CO2-Preis aus dem EU-ETS verteuerte die Verstromung von Steinkohle in Baden-Württemberg derart, dass die Kraftwerke 2023 nur vergleichsweise selten zum Einsatz kamen“, so Schmidt, im Klima-Sachverständigenrat federführend für die Analysen in der Energiewirtschaft und der Industrie. Der Kohleausstieg bis 2030 ist zusammen mit dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung der zentrale Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz in der Energiewirtschaft im Land und zur Erreichung der Klimaziele nicht verhandelbar.
Im Sektor Industrie sind die Treibhausgasemissionen 2023 um 14,5 % gegenüber dem Vorjahr gesunken, was überwiegend auf konjunkturelle Produktionsrückgänge zurückzuführen ist. Der Klima-Sachverständigenrat beobachtet dies mit Sorge. „Wir benötigen dringend Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der Transformation von Prozessen in Unternehmen hin zur klimaneutralen Produktion, insbesondere für die energieintensive Industrie“, fordert Schmidt.
GEBÄUDE UND VERKEHR
Im Sektor Gebäude hat sich der positive Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt. 2023 gingen die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 % zurück. Ursächlich hierfür sind die milde Witterung, hohe Energiepreise und der Rückgang beim Einsatz fossil betriebener Heizungen. Neben den Entwicklungen auf Bundesebene tragen auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und weitere Landesmaßnahmen zu dieser Entwicklung bei. „Gerade für den Sektor Gebäude, in dem wir es mit langen Umsetzungszeiträumen zu tun haben, müssen neue Maßnahmen konzipiert“, sagt Prof. Dr. Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu), im Klima-Sachverständigenrat der Experte für die Wärmebereitstellung und Gebäude.
Im Sektor Verkehr sind die Treibhausgasemissionen 2023 um 0,3 % gestiegen. Der Sektor ist damit nicht nur der größte Treibhausgasemittent, sondern auch der einzige Sektor, der selbst gegenüber 1990 keine Treibhausgasminderung erzielen konnte. „Wir sehen deutlich, dass intensiv daran gearbeitet wird, die Klimaschutzziele zu erreichen. An einigen Stellen fehlt aber ein entschlossenes Vorgehen der gesamten Landesregierung, auch was die finanzielle Ausstattung der Maßnahmen angeht“, sagt Prof. Dr. Sven Kesselring, von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) und federführend für Verkehrsthemen im Klima-Sachverständigenrat. „Technik und Infrastruktur reichen aber nicht aus. Bürgerinnen und Bürger müssen auch direkt dabei unterstützt werden, nachhaltig mobil zu sein“, so Kesselring.
LANDWIRTSCHAFT UND LANDNUTZUNG (LULUCF)
Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,1 % zurück. Die Minderung der Treibhausgasemissionen ist jedoch größtenteils auf externe Faktoren, wie Betriebsaufgaben und daraus resultierende sinkende Tierbestände, zurückzuführen. „Ohne zusätzliche Anstrengungen und strukturelle Veränderungen sowohl in der Produktion als auch im Konsum tierischer Produkte werden die gesetzten Klimaschutzziele im Landwirtschaftssektor nicht erreicht werden können“, so Prof. Dr. Almut Arneth vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und als Expertin für Landökosysteme im Klima-Sachverständigenrat.
Das anvisierte Klimaschutzziel der Netto-Treibhausgasneutralität bedeutet, dass 2040 in Baden-Württemberg gerade noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, wie über Senken wieder aufgenommen werden. „Im Rahmen des Projektionsberichts, aber auch in anderen neuen wissenschaftlichen Analysen zeigt sich eine sehr deutliche Verringerung der Treibhausgassenkenleistung im LULUCF-Sektor. Dies hat Auswirkungen auf alle anderen Sektoren, denn durch die schrumpfende Senkenleistung müssen die Restemissionen in allen anderen Sektoren stärker reduziert werden – hier gibt es aber kaum Spielräume“, so Prof. Dr. Dirk Schindler von der Universität Freiburg und im Klima-Sachverständigenrat federführend für den Bereich LULUCF.
KLIMANEUTRALE LANDESVERWALTUNG und Querschnitt
Die bis 2030 geplante klimaneutrale Organisation der Landesverwaltung erfordert eine konsequente Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes für Landesliegenschaften. „Dort geplante höhere Sanierungsraten, reduzierte Büroflächen, der Photovoltaik-Ausbau oder die Dekarbonisierung von Wärmenetzen werden aber die Emissionen bis 2030 nicht auf null bringen“, sagt Prof. Dr. Sabine Löbbe von der Hochschule Reutlingen und als Expertin für die Transformation zur Klimaneutralität in Organisationen im Klima-Sachverständigenrat. „Maßnahmen müssen deutlich schneller umgesetzt werden – nicht nur in der Landesverwaltung, sondern auch auf Ebene der Kommunen. Die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen muss für (private) Kapitalmarktakteure attraktiv sein. Hierfür benötigen wir eine effiziente, bürokratiearme Ordnungs- und Förderpolitik.“
Im Querschnittsbereich angesiedelte Kommunikationsmaßnahmen müssen deutlich verstärkt werden. Neben einem Verständnis für die Notwendigkeit gehört dazu auch das Bewusstsein über die soziale Dimension von Klimaschutz und die damit verbundenen Chancen für die Gesellschaft. Hierzu braucht es zusätzliche Bildungsangebote im schulischen und außerschulischen Bereich, um Bewusstsein und Akzeptanz zu stärken und eine umfassende Transformationskultur zu etablieren.
INFOBOX
Der Klima-Sachverständigenrat ist ein gemäß § 17 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) berufenes, unabhängiges Expertengremium, dessen Aufgabe es ist, die Landesregierung und den Landtag wissenschaftsbasiert, systemorientiert und sektorübergreifend zu Fragen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung zu beraten. Zu den zentralen Aufgaben des Klima-Sachverständigenrats gehört es, die Klimaschutzmaßnahmen des Landes zu bewerten und Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele einzubringen. Dazu gibt der Klima-Sachverständigenrat in einem nach Sektoren gegliederten Monitoringprozess jährlich eine umfangreiche Stellungnahme ab. Darüber hinaus kann der Klima-Sachverständigenrat aus eigenem Entschluss heraus zusätzliche Stellungnahmen und Papiere verfassen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/klimaschutz/klima-sachverstaendigenrat
Kontakt
Prof. Dr. Martin Pehnt
martin.pehnt@ifeu.de
+49 (0)6221 4767 0
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